(des gesamten Verkehrsübungsplatzes z.B. tages- oder halbtagesweise)
Verschiedene Firmen oder Vereine mieten den Platz regelmäßig für ihre Veranstaltungen an. Ebenfalls nutzt der ADAC den Verkehrsübungsplatz häufig für seine Sicherheitstrainings.
Die Belegung des Verkehrsübungsplatzes ist nachfolgend grafisch dargestellt.
Zu allen Zeiten, die grün (geöffnet für Übende) oder rot (geschlossen) gekennzeichnet sind, kann der Platz unter Umständen auf Anfrage auch komplett/exclusiv angemietet werden (siehe Reiter MIETEN).
April 2024
Stand: 31.03.2024
Mai 2024
Stand: 31.03.2024
Juni 2024
…. noch nicht verfügbar
Ansprechpartner für Mietverträge:
(Anmietung Gesamtanlage)
Bernhard Luz
Raichbergstr. 10
72622 Nürtingen-Raidwangen
Telefon: 0178 1422422
E-Mail: ⇒ vermietung@vuep.de
gültig ab 01.01.2023 (ab 01.01.2024)
Montag - Donnerstag | ganzer Tag | 8:00 bis 16:45 | ab | 830,- € | (845,- €) |
Vormittag | 8:00 bis 12:00 | ab | 415,- € | (425,- €) | |
Nachmittag | 12:00 bis 16:45 | ab | 590,- € | (600,- €) | |
Freitag | ganzer Tag | 8:00 bis 16:45 | ab | 900,- € | (920,- €) |
Vormittag | 8:00 bis 12:00 | ab | 465,- € | (475,- €) | |
Nachmittag | 12:00 bis 16:45 | ab | 650,- € | (665,- €) | |
Samstag | ganzer Tag | 8:00 bis 16:45 | ab | 1.065,- € | (1.085,- €) |
Vormittag | 8:00 bis 12:00 | ab | 550,- € | (560,- €) | |
Nachmittag | 12:00 bis 16:45 | ab | 770,- € | (785,- €) | |
Sonntag | ganzer Tag | 8:00 bis 16:45 | ab | 1.460,- € | (1.490,- €) |
Feiertag | ganzer Tag | 8:00 bis 16:45 | ab | 1.460,- € | (1.490,- €) |
Stundenweise Anmietung von Montag bis Samstag auf Anfrage möglich.
Des Weiteren bieten wir Schulungsräume, Nennbüro, Gleitfläche und Pylonen zur Anmietung.
(Preise auf Anfrage)
Bei Terminabsage durch den Mieter berechnen wir für den betroffenen Termin:
Gebühr | Tage vor Termin | |||
St.1 | Bearbeitung | mehr als 90 | Pauschal | 44,-€ (50,-€) |
St.2 | Storno | 90 bis 50 | % v.Mietpreis | 10 % |
St.3 | Storno | 49 bis 30 | % v.Mietpreis | 25 % |
St.4 | Storno | 29 bis 15 | % v.Mietpreis | 50 % |
St.5 | Storno | 14 bis 8 | % v.Mietpreis | 75 % |
St.6 | Storno | 7 Tage und weniger | % v.Mietpreis | 100 % |
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.
Bezahlung: Auf Rechnung oder Bar am Miettermin.
VERKEHRSÜBUNGSPLATZ BIRKHAU
73230 Kirchheim unter Teck - Lindorf
Der vom Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC betriebene Verkehrsübungsplatz ist eine private Anlage, auf der dem Verein bzw. dessen Vertreter in seiner Eigenschaft als Hausherr das Recht vorbehalten ist, den Besucherkreis von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen oder zu beschränken.
Oberstes Gebot bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes muss in demselben Maße wie bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sein. Die Straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), gelten auch auf dem Verkehrsübungsplatz, soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich zugelassen sind.
Vor allem sind die aufgestellten Verkehrszeichen und die Sperrungen einzelner Platzbereiche zu beachten und die Fahrgeschwindigkeit den jeweiligen Verhältnissen auf dem Verkehrsübungsplatz und dem Können des Übenden anzupassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Verkehrsübungsplatz beträgt 30 km/h.
Der Platz und seine Einrichtungen dürfen nicht verändert werden, kein Umstellen der aufgestellten Pylonen, der Absperrungen, der Reifenstapel usw., beziehungsweise dürfen auch keine Gegenstände aufgestellt werden.
Das Verlassen des Kraftfahrzeuges auf den Fahrbahnen und das Begehen der Fahrbahnen sind nicht gestattet. Zuschauer dürfen sich nur in den zugewiesenen Bereichen aufhalten.
Die Platzanlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
Das Befördern von gefährlichen Gütern/Stoffen und Heizöl sind nicht zulässig. Haustiere dürfen nur gesichert im Fahrzeug mitgeführt werden und müssen beim Platzwart gemeldet werden.
Das Fliegen mit Drohnen oder anderen Fluggeräten, auch für Foto- und Filmaufnahmen, ist aufgrund der Nähe zum Fluggelände Hahnweide auf bzw. über dem gesamten Gelände des Verkehrsübungsplatzes verboten. Auch Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit Zustimmung des Betreibers gestattet.
Für alle im Rahmen dieser Platz- und Betriebsordnung nicht besonders aufgeführten Punkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Benutzung der Anlage ist im Rahmen ihrer Zweckgebundenheit grundsätzlich jedermann - auch Personen die nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sind - gestattet, sofern die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Generell mitzubringen und bei der Anmeldung vorzuzeigen sind:
Der Verkehrsübungsplatz darf nur mit folgenden zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen und verkehrstauglichen Kraftfahrzeugen benutzt werden:
Bei der Einfahrt darf das Fahrzeug von der übenden Person erst ab dem ausgewiesenen Wechselplatz übernommen werden. Für Neulinge wird empfohlen, dass der Führerscheininhaber (Begleitperson) einmal das gesamte Gelände befährt, um sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen.
Vor der Ausfahrt muss das Fahrzeug am ausgewiesenen Wechselplatz von der Begleitperson wieder übernommen werden.
Die Öffnungszeiten des Verkehrsübungsplatzes werden jahreszeitlich geregelt und sind am Eingang und am Platzwartbüro ausgehängt. Im Einzelfall können die festgesetzten Öffnungszeiten vom Betreiber geändert werden. Die tagesaktuellen Öffnungszeiten sind am Eingang des Verkehrsübungsplatzes ausgehängt und aus der Ansage des Anrufbeantworters oder dem Internet zu entnehmen.
Für die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes werden zeitabhängige Gebühren erhoben; dazu kommt eine Gebühr für eine Haftpflichtversicherung. Die jeweiligen Gebühren sind am Eingang ausgehängt.
Die Benutzungsgebühr und die Haftpflichtversicherung (Versicherung entfällt bei Übungspersonen mit gültigem Führerschein für das Fahrzeug) werden beim Einfahren in den Verkehrsübungsplatz fällig. Sie sind gegen Empfang eines Benutzungs- sowie eines Versicherungsausweises zu entrichten. Die Haftpflicht-Versicherung ist eine Tagesversicherung. Die Ausweise sind bei der Ausfahrt wieder abzugeben.
Nicht angebrochene Benutzungsausweise werden als Gutscheine ausgestellt und nicht rückerstattet.
Jeder, der in den Verkehrsübungsplatz einfährt oder ihn betritt, erkennt damit diese Platz- und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Motorsportclubs Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC sowie dessen Beauftragten.
Den Anweisungen der Aufsichtsorgane, insbesondere des Platzwarts, ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Diese sind berechtigt, der Platz- und Betriebsordnung Zuwiderhandelnde, ohne Erstattung der Benutzungs- und Versicherungsgebühr, vom Verkehrsübungsplatz zu verweisen.
Für den Fall des besonders starken Andrangs zu Stoßzeiten behalten sich die Betreiber des Verkehrsübungsplatzes das Recht vor, die Benutzungsdauer für jedes Fahrzeug zu beschränken und/oder weitere Besucher zeitweilig auszuschließen.
Jede Beschädigung und jeder Unfall sind dem Platzwart unverzüglich anzuzeigen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die an einem Unfall beteiligten Fahrer, ihre verantwortlichen Begleitpersonen und die Fahrzeuge am Unfallort zu verbleiben haben, bis der Schaden durch den Platzwart oder einen Vertreter der Haftpflichtversicherung aufgenommen worden ist. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann den Verlust des Versicherungsschutzes sowie strafrechtliche Verfolgung nach § 142 StGB nach sich ziehen.
Bei allen Personen- und Sachschäden, an denen andere Kraftfahrzeuge beteiligt sind, muss die Schadensforderung gegen den Schadensverursacher geltend gemacht werden. Der Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC hat auf die Schadensregulierung keinen Einfluss und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Aufgrund der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen ein Entschädigungsanspruch gegen die Versicherung. Die Formulare für die Schadensmeldung sind beim Platzwart erhältlich. Die am Fahrzeug des Schadensverursachers entstandenen Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt.
Betreiber: Motorsportclub Kirchheim unter Teck e.V. im ADAC
04.12.2022